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Unsere Leistungen gemäß SGB XI

(im Rahmen der Pflegeversicherung):

Beratungsbesuch gemäß §37 Abs.3 SGB XI

Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, müssen 

bei Pflegegrad 2 und 3 einmal halbjährlich,

bei Pflegegrad 4 und 5 einmal vierteljährlich

eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit durch z.B. einen zugelassenen Pflegedienst durchführen lassen.

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Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, dürfen 

bei Pflegegrad 1 einmal halbjährlich

eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit durch z.B. einen zugelassenen Pflegedienst durchführen lassen.

 

Pflegebedürftige, die auch Pflegeleistungen durch einen Pflegedienst beziehen, dürfen 

bei Pflegegrad 2, 3,4 und 5 einmal halbjährlich,

eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit durch z.B. einen zugelassenen Pflegedienst durchführen lassen.

 

Die Beratung dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und der regelmäßigen Hilfestellung und praktischen pflegefachlichen Unterstützung der häuslich Pflegenden.

 

Die Kosten für diese Beratungsbesuche werden durch die Pflegekasse in vollem Umfang übernommen, ein Eigenanteil oder eine Kürzung anderer Leistungen der Pflegeversicherung (z.B. Pflegegeld) erfolgt nicht.

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Pflegeberatung gemäß §7a SGB XI

Pflegebedürftige und deren Angehörige haben Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch einen Pflegeberater / Pflegeberaterin. Dies sind speziell geschulte Fachkräfte, die eine Zusatzausbildung zum Pflegeberater erfolgreich abgeschlossen haben.

 

PRO HUMAN verfügt über ausgebildete Pflegeberater.

 

Inhalt und Aufgaben dieser ausführlichen Beratung sind z.B.:

 

  • den Hilfebedarf systematisch zu erfassen und zu analysieren,

  • einen individuellen Versorgungsplan mit den im Einzelfall erforderlichen Sozialleistungen und gesundheitsfördernden, präventiven, kurativen, rehabilitativen oder sonstigen medizinischen sowie pflegerischen und sozialen Hilfen erstellen

  • auf die für die Durchführung des Versorgungsplans erforderlichen Maßnahmen einschließlich deren Genehmigung durch den jeweiligen Leistungsträger hinzuwirken

  • die Durchführung des Versorgungsplans zu überwachen und erforderlichenfalls einer veränderten Bedarfslage anzupassen

  • bei besonders komplexen Fallgestaltungen den Hilfeprozess auszuwerten und zu dokumentieren

  • über Leistungen zur Entlastung der Pflegepersonen zu informieren.

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Auch zu bestimmten Pflegethemen können praktische und theoretische Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt werden. 

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Beratung zu pflegerischen Risiken

Eine Pflegefachkraft erkennt Risiken in der Pflege aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung deutlich schneller und treffsicherer als ein pflegerischer Laie. Die Beratung beinhaltet in der Regel ein Einschätzen der Risiken, mögliche präventive Maßnahmen, Empfehlungen der Pflegefachkraft und eine Vereinbarung ob und welche Maßnahmen ergriffen werden sollen.

 

Insbesondere werden Beratungen zu den Themen:

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  • Dekubitus

  • Sturzgefahr

  • Ernährung und Flüssigkeitzufuhr

  • chronische Wunden

  • akute und chronische Schmerzen

  • Harninkontinenz

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durchgeführt.

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Frei zu vereinbarende Beratungsangebote:

Beratung und Begleitung zur Pflegeversicherung

z.B.

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  • gemeinsames Ausfüllen von Antragsformularen

  • Simulation einer Begutachtung (welcher Pflegegrad ist voraussichtlich zu erwarten)

  • gemeinsames Ausfüllen des MDK-Fragebogens

  • Umstellen und Beantragung von Pflegeleistungen (z.B. Sachleistung, Kombileistung, Tagespflege, Rentenansprüche für pflegende Angehörige, Verhinderungspflege...)

  • Finden der individuell bestmöglichsten Leistungskombination (Sachleistung, Entlastungsleistungen, Verhinderungspflege…)

  • u.v.m.

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