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pflegerische Betreuungsleistungen in Form von Sachleistung der Pflegeversicherung

Bestimmte Leistungen der pflegerischen Betreuung werden gemäß den Vorgaben der Pflegeversicherung (SGB XI) in Form von Leistungskomplexen erbracht. Diese Leistungskomplexe beinhalten definierte Betreuungsleistungen und haben einen Festpreis, der abhängig ist von der Qualifikation der Mitarbeiter. Hier gilt: Je höher die Qualifikation, desto höher ist der Festpreis. Gesetzlich bindende Vorgabe für diese Leistungspakete sind die aktuellen, allgemeinverbindlichen Rahmenverträge, die zwischen den Pflegekassen und den ambulanten Diensten in Baden-Württemberg geschlossen wurden. Die Dauer eines Einsatzes ist nur bei bestimmten Leistungen maßgeblich für den Preis der Leistung, da jedoch die Verpflichtung aller Pflegedienste zur Wirtschaftlichkeit besteht, muss die Leistung in angemessener Zeit erbracht werden können.

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In einem Hausbesuch können mehrere Leistungspakete kombiniert erbracht werden, oder bestimmte Leistungen auch mehrfach.

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Unter bestimmten Voraussetzungen fallen Zuschläge an, so z.B. an Samstagen, Sonntagen, Feiertagen, in der Nacht und wenn der Pflegebedürftige multiresistente Keime hat. Grundsätzlich fallen zudem ggf. Anfahrtspauschalen und Ausbildungsumlagebeträge an. 

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Die Leistungspakete sind mit der Pflegekasse in Form von ambulanter Sachleistung direkt abrechenbar.

 

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Es gelten einheitlich und verpflichtend für alle Pflegedienste und Sozialstationen in Baden-Württemberg folgende Grundsätze:

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1. Die Leistungspakete enthalten Leistungen/Maßnahmen, die nach fachlichem Standard bzw. lebenspraktischen Erfahrungen zusammengestellt sind. Unabhängig davon müssen nicht alle in den Leistungspaketen beschriebenen Inhalte im Einzelfall erforderlich sein.

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2. Die einzelnen Inhalte der Leistungspakete können je nach Einzelfall vollständig oder teilweise übernommen bzw. unter Motivation und Anleitung oder durch Beaufsichtigung bzw. reine Anwesenheit erbracht werden. Hierbei sollen die kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten, Verhaltensweisen, psychische Problemlagen sowie krankheits- und therapiebedingte Anforderungen berücksichtigt und die vorhandenen Fähigkeiten und Ressourcen des Pflegebedürftigen gefördert werden.

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3. Jeder Pflegedienst ist verpflichtet, sämtliche Leistungspakete anzubieten.

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4. Ergänzende Hilfen (=Pflegekräfte ohne einen staatlich anerkannten Berufsabschluss in der Pflege) können eingesetzt werden, wenn die verantwortliche Pflegefachkraft dies fachlich vertreten kann.

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Die Leistungspakete:

Hilfestellung beim Verlassen oder Wiederaufsuchen der Wohnung (ohne ausserhäusige Begleitung)
Verlassen/Aufsuchen der Wohnung

• An-/Auskleiden im Zusammenhang mit dem Verlassen oder Wiederaufsuchen der Wohnung (z. B. zum Besuch einer Tagespflege oder für sonstige Aktivitäten).

• Begleitung zwischen Wohnungs- und Haustüre

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Die Abrechnung erfolgt pro angefangene Viertelstunde.

Pflegerische Betreuung

• Hilfen bei der Kommunikation und emotionale Unterstützung z. B.: Gespräch, auch mit entlastendem, motivierendem und/oder beratendem Charakter.

• Maßnahmen zur kognitiven Aktivierung z. B.: Gedächtnistraining, Biographiearbeit.

• Hilfen zur Vermeidung von Risikosituationen z. B.: spezifische Beratung oder fördernde und vorbeugende Übungen zur Stabilisierung der Situation oder Bewältigung pflegerelevanter Situationen.

• Unterstützung bei Aktivitäten zur Aufrechterhaltung sozialer Kontakte z. B.: Begleitung beim Spaziergang, zu Veranstaltungen, zu Bekannten/Verwandten, zum Arzt, zu Behörden. 

• Unterstützung bei der Gestaltung des Alltags z. B.: Hilfen zur Gestaltung des Tagesablaufs, Unterstützung bei Hobby und Spiel.

• Unterstützung, bei der aktives Tun nicht im Vordergrund steht  z. B.: Anwesenheit der Betreuungsperson, Beaufsichtigung/Beobachtung des/der Pflegebedürftigen zur Vermeidung einer Selbst- und Fremdgefährdung.

 

Die Abrechnung erfolgt pro angefangene Viertelstunde.

 

 

Pflegerische Betreuung
Organisation des Alltags und der Haushaltsführung

• Unterstützung bei bzw. Organisation und Koordination von sozialen Kontakten

• Unterstützung bei bzw. Organisation und Koordination von Dienstleistungen (z. B. Fahrdienste, Gartenpflege)

• Unterstützung bei administrativen Angelegenheiten, die aus pflegefachlicher Sicht besonders wichtig sind, um im eigenen Haushalt verbleiben zu können und für die kein gesetzlicher Betreuer / Bevollmächtigter bestellt ist.

 

Die Abrechnung erfolgt pro angefangene Viertelstunde.

Organisation Alltag / Haushalt
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