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Leistungen der Grundpflege nach SGB XI

Die Grundpflege wird gemäß den Vorgaben der Pflegeversicherung (SGB XI) in Form von Leistungskomplexen erbracht. Diese Leistungskomplexe beinhalten bestimmte pflegerische Leistungen und haben einen Festpreis, der abhängig ist von der Qualifikation der Pflegekraft. Hier gilt: Je höher die Qualifikation, desto höher ist der Festpreis. Gesetzlich bindende Vorgabe für diese Leistungspakete sind die aktuellen, allgemeinverbindlichen Rahmenverträge, die zwischen den Pflegekassen und den ambulanten Diensten in Baden-Württemberg geschlossen wurden. Die Dauer eines Einsatzes ist nicht maßgeblich für den Preis der Leistung, da jedoch die Verpflichtung aller Pflegedienste zur Wirtschaftlichkeit besteht, muss die Leistung in angemessener Zeit erbracht werden können.

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In einem Pflegeeinsatz können mehrere Leistungspakete kombiniert erbracht werden.

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Unter bestimmten Voraussetzungen fallen Zuschläge an, so z.B. an Samstagen, Sonntagen, Feiertagen, in der Nacht und wenn der Pflegebedürftige multiresistente Keime hat. Grundsätzlich fallen zudem Anfahrtspauschalen und Ausbildungsumlagebeträge an. 

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Die Leistungspakete sind mit der Pflegekasse in Form von ambulanter Sachleistung direkt abrechenbar.

 

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Es gelten einheitlich und verpflichtend für alle Pflegedienste und Sozialstationen in Baden-Württemberg folgende Grundsätze:

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1. Die Leistungspakete enthalten Leistungen/Maßnahmen, die nach fachlichem Standard bzw. lebenspraktischen Erfahrungen zusammengestellt sind. Unabhängig davon müssen nicht alle in den Leistungspaketen beschriebenen Inhalte im Einzelfall erforderlich sein.

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2. Die einzelnen Inhalte der Leistungspakete können je nach Einzelfall vollständig oder teilweise übernommen bzw. unter Motivation und Anleitung oder durch Beaufsichtigung bzw. reine Anwesenheit erbracht werden, Hierbei sollen die kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten, Verhaltensweisen, psychische Problemlagen sowie krankheits- und therapiebedingte Anforderungen berücksichtigt und die vorhandenen Fähigkeiten und Ressourcen des Pflegebedürftigen gefördert werden.

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3. Jeder Pflegedienst ist verpflichtet, sämtliche Leistungspakete anzubieten.

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4. Ergänzende Hilfen (=Pflegekräfte ohne einen staatlich anerkannten Berufsabschluss in der Pflege) können eingesetzt werden, wenn die verantwortliche Pflegefachkraft dies fachlich vertreten kann.

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5. Bei den Leistungspaketen Lagern, Mobilisation, Verabreichen von Sondennahrung, Erst- und Folgebesuch darf keine ergänzende Hilfe eingesetzt werden.

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Die Leistungspakete:

Grosse Körperpflege (=grosse Toilette)

• Transfer aus dem Bett/ ins Bett

• Aus-/Ankleiden

• Waschen (im Bett oder am Waschbecken) oder Duschen/Baden (umfasst gegebenenfalls Haarwäsche)

• Mund- und Zahnpflege, Zahnprothesenpflege einschließlich Parotitis- und Soorprophylaxe

• Hautpflege

• Kämmen, Herrichten einer einfachen Tagesfrisur

• Rasieren

• Bett machen/richten

grosse Körperpflege
Kleine Körperpflege (=kleine Toilette)

• Transfer aus dem Bett/ins Bett

• An-/Auskleiden

• Teilwäsche (im Bett oder am Waschbecken)

• Mund- und Zahnpflege, Zahnprothesenpflege einschließlich Parotitis- und Soorprophylaxe

• Hautpflege

• Bett machen/richten

kleine Körperpflege
Transfer / Ankleiden / Auskleiden

• Transfer aus dem Bett/ins Bett

• An-/Auskleiden

• Bett machen/richten

Transfer
Hilfe bei Ausscheidungen (Darm- und Blasenentleerung / Erbrechen)

• An-/Auskleiden (im Rahmen des Toilettengangs)

• Hilfe beim Gang zur Toilette

• Hilfe und Pflege bei der Blasen- und/oder Darmentleerung

• Hilfe bei der Entsorgung von Erbrochenem

• Teilwaschen

• Katheter- und Kondomurinalversorgung

• Stomaversorgung

• Entsorgung von Sekret über Magensonde

Ausscheidung
Lagern
Lagern

• Bett machen/richten

• Lagern bzw. Umsetzen; Stabilisieren einer Sitz- oder Liegeposition

• Dekubitusprophylaxe (ggf. mit Hautpflege)

Mobilisation
Mobilisation

• aktives funktionsgerechtes, assistiertes oder passives Bewegen, Sitz-, Geh- oder Stehübungen

• gezielte Atemübungen im Sinne der Pneumonieprophylaxe

Einfache Hilfe bei der Nahrungsaufnahme

• Aufrichten im Bett bzw. an den Tisch setzen

• mundgerechtes Portionieren

• Zubereitung und Eingießen eines Warm- bzw. Kaltgetränkes

Nahrungsaufnahme, einfach
Umfangreiche Hilfe bei der Nahrungsaufnahme

• Aufrichten im Bett bzw. an den Tisch setzen

• mundgerechtes Portionieren

• Zubereitung und Eingießen eines Warm- bzw. Kaltgetränkes

• Essen und Trinken geben (löffelweise bzw. schluckweise)

• Mundpflege bzw. Prothesenpflege

• Sofern nach der Nahrungsaufnahme erforderlich: Waschen von Hände und/oder Gesicht, ggf. Säubern/Wechseln der Kleidung

Nahrungsaufnahme, umfangreich
Verabreichen von Sondennahrung mittels Spritze, Schwerkraft oder Pumpe

• Vorrichten der Sondennahrung

• Überprüfung der Lage der Sonde

• Verabreichung der Sondennahrung einschließlich deren Überwachung

• Spülen der Sonde nach Applikation

• Reinigen der Gebrauchsgegenstände

Sondennahrung
Feststellung der individuellen Ressourcen und des Pflegebedarfs/Erstellung der Pflegeanamnese und Informationssammlung zur Pflegeplanung (Erstbesuch)
Erstbesuch

Inhalte:

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• Beginn der Erstellung einer Pflegeanamnese/Informationssammlung

• Feststellung des individuellen Hilfe- und Pflegebedarfs unter Berücksichtigung der Ressourcen und Fähigkeiten des Pflegebedürftigen

• die Feststellung, ob und ggf. welche Leistungen durch den Pflegebedürftigen, Angehörige, andere Pflegepersonen oder ambulante Dienste erbracht werden

• die Information über das Leistungs- und Vergütungssystem

• die Beratung über geeignete Leistungen und notwendige Prophylaxen, sowie die Ermittlung der voraussichtlichen Kosten und den eventuell zu zahlenden Eigenanteil

• Beratung über Form und Durchführung der Leistungserbringung

• die Feststellung und Beratung, ob Wohnraumanpassung und ggf. welche Pflegehilfsmittel erforderlich sind

• Beratung über Inhalt und Abschluss eines schriftlichen Pflegevertrages

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Bemerkung:

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• Das Leistungspaket wird bei Feststellung einer Pflegebedürftigkeit oder Übernahme eines neuen Patienten von dem Pflegedienst abgerechnet.

• Das Leistungspaket kann von dem Pflegedienst abgerechnet werden, der das LP durchgeführt und den Pflegevertrag abgeschlossen hat.

• Die Leistung ist auch dann abrechenbar, wenn sich der Versicherte zum Zeitpunkt der Leistungserbringung nicht in seiner Häuslichkeit befindet (z. B. stationärer Aufenthalt). Die Feststellung und Beratung, ob Wohnraumanpassung und ggf. welche Pflegehilfsmittel erforderlich sind, erfolgt dann bei einem Besuch in der Häuslichkeit

• Die Leistung Erstbesuch stellt eine ausführliche, auf den Einzelfall bezogene fachliche Beratung dar und ist grundlegend von einem ersten Informationskontakt zu unterscheiden.

Neue Feststellung der individuellen Ressourcen und des Pflegebedarfs/Anpassung der Pflegeplanung (Folgebesuch)
Folgebesuch

Inhalte

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• Anpassung der Pflegeplanung bei wesentlicher und nicht nur vorübergehender Veränderung

• Feststellung des Hilfe- und Pflegebedarfes unter Berücksichtigung der Ressourcen und Fähigkeiten des Pflegebedürftigen

• die Feststellung, ob und ggf. welche Leistungen durch den Pflegebedürftigen, Angehörige, andere Pflegepersonen oder ambulante Dienste erbracht werden

• die Beratung über geeignete Leistungen und notwendige Prophylaxen, sowie die Ermittlung der voraussichtlichen Kosten und den eventuell zu zahlenden Eigenanteil

• die Feststellung und Beratung, ob Wohnraumanpassung und ggf. welche Pflegehilfsmittel erforderlich sind

• ggf. Beratung über Inhalt und Abschluss eines veränderten schriftlichen Pflegevertrages

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Bemerkung:

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• Wesentliche und nicht nur vorübergehende Veränderungen des Hilfe- und Pflegebedarfs können ausgelöst werden durch Veränderung des Pflegegrades oder durch ein medizinisches Akutereignis.

• Das Leistungspaket kann von dem Pflegedienst abgerechnet werden, der das Leistungspaket durchgeführt hat und mit dem Versicherten bereits einen Pflegevertrag abgeschlossen hatte.

• Die Leistung ist auch dann abrechenbar, wenn sich der Versicherte zum Zeitpunkt der Leistungserbringung nicht in seiner Häuslichkeit befindet (z. B. stationärer Aufenthalt).

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