Leistungen der Grundpflege nach SGB V
(Verordnung häuslicher Krankenpflege)
Unter bestimmten Voraussetzungen kann Grundpflege auch zu Lasten der Krankenkasse (SGB V) ärztlich verordnet werden, insbesondere zur Verkürzung von Krankenhausaufenthalten oder zu deren Vermeidung. Zudem kann Grundpflege als Unterstützungspflege ärztlich verordnet werden. Diese Leistungen sind nicht für andauernd pflegebedürftige Klienten gedacht (hierfür ist die Pflegeversicherung SGB XI zuständig), sondern bei vorübergehendem Hilfebedarf.
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Hierfür müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein wie beispielsweise:
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schwere Krankheit
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akute Verschlimmerung einer Krankheit
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insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt
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nach einer ambulanten Operation
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nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung
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keine Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 2 bis 5
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Sämtlicher dieser Leistungen müssen durch die Krankenkasse genehmigt werden.
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Es können maximal 4 Wochen verordnet werden, nur in begründeten Ausnahmefällen und nach Einschaltung des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) kann eine Verlängerung erfolgen.
Die verordneten Leistungen müssen individuell medizinisch begründet werden, Ihre Krankenkasse muss die verordneten Leistungen genehmigen.
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Grundlage für alle diese Leistungen ist die "Richtlinie über die Verordnung häuslicher Krankenpflege (letzter Stand: 20.06.2019).
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Die Leistungen:
Anleitung bei der Grundpflege in der Häuslichkeit
Dies bedeutet die Beratung und Kontrolle des Klienten, Angehöriger oder anderer Personen im Zuhause des Klienten, um diesen grundpflegerische Leistungen zu erlernen (z.B. Lagern, Körperpflege...).
Dies bedeutet Anleitung und Unterstützung, schließlich fachgerecht kontrolliert, ob die Personen die Maßnahme dauerhaft selbst durchführen können.
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Diese Leistung kann bis zu 5x verordnet werden.
Hilfe bei Ausscheidungen
Hierunter fallen Leistungen der Hilfe beim Ausscheiden und dem Beseitigen von Urin, Stuhlgang, Schweiß, Sputum und Mageninhalt, z.B.
Verwendung von Inkontinenzprodukten, wie Einlagen, Vorlagen, Windeln, Pants, Kondomurinale u.a.
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Reinigung und Pflege eines Harnröhrenkatheters und der Harnröhrenöffnung
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Abklemmen eines Harnröhrenkatheters in bestimmten Intervallen
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Wechseln des Urinbeutels bei Kathetern
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Reinigen und versorgen eines Urostomas
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Reinigen und Versorgung eines künstlichen Darmausgangs (Anus praeter)
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Kontinenztraining und Toilettentraining (Hilfe beim Aufsuchen der Toilette in festgelegten Zeitabständen)
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Diese Leistungen können in Zusammenhang mit weiteren notwendigen Leistungen erfolgen, wie beispielsweise
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Prophylaxen (=Maßnahmen um pflegerische und gesundheitliche Risiken zu vermeiden), z.B. Kontrakturen (Gelenkseinschränkungen), Obstipation (Verstopfung), Parotitis (Zahnfleischentzündung), Pneumonie (Lungenentzündung), Soor (Pilzim Mundraum), Thrombose (Blutgerinsel), Hornhautaustrocknung, Intertrigo (Wundwerden in Hautfalten).
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Dekubitusprophylaxe (Vermeiden von Druckgeschwüren) durch Druckentlastung, Hautpflege, genügend Flüssigkeitszufuhr u.a.
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Allgemeine Lagerungen
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Hilfen zur Mobilität
Dies umfasst folgende Leistungen:
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Duschen
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Baden
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Waschen
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ggf. mit Augen-, Ohren-, Nasen-, Mund-, Zahn-, Lippen- und Hautpflege
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Rasur
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Haarpfleg
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Nagelpflege
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Pflege einer Augenprothese
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Mundpflege
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An- und Auskleiden
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An- und Ablegen von Prothesen, Orthesen, Stützkorsetts, Bruchbänden etc.
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Kosmetische Maßnahmen im Sinne der Schönheitspflege sind nicht Teil der Leistungen.
Hilfe bei der Körperpflege
Hilfe bei der Ernährung
Dies ist die Hilfe bei der Ernährung durch eine Sonde, also das Verabreichen von Sondennahrung durch eine Spritze, Schwerkraft oder Pumpe. Hierzu gehören auch entsprechende begleitende Maßnahmen.