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Hauswirtschaftliche Leistungen nach SGB XI

Bestimmte hauswirtschaftliche Leistungen der werden gemäß den Vorgaben der Pflegeversicherung (SGB XI) in Form von Leistungskomplexen erbracht. Diese Leistungskomplexe beinhalten bestimmte hauswirtschaftliche Leistungen und haben einen Festpreis, der abhängig ist von der Qualifikation der Mitarbeiter. Hier gilt: Je höher die Qualifikation, desto höher ist der Festpreis. Gesetzlich bindende Vorgabe für diese Leistungspakete sind die aktuellen, allgemeinverbindlichen Rahmenverträge, die zwischen den Pflegekassen und den ambulanten Diensten in Baden-Württemberg geschlossen wurden. Die Dauer eines Einsatzes ist nur bei bestimmten Leistungen maßgeblich für den Preis der Leistung, da jedoch die Verpflichtung aller Pflegedienste zur Wirtschaftlichkeit besteht, muss die Leistung in angemessener Zeit erbracht werden können.

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In einem Hausbesuch können mehrere Leistungspakete kombiniert erbracht werden, oder bestimmte Leistungen auch mehrfach.

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Unter bestimmten Voraussetzungen fallen Zuschläge an, so z.B. an Samstagen, Sonntagen, Feiertagen, in der Nacht und wenn der Pflegebedürftige multiresistente Keime hat. Grundsätzlich fallen zudem ggf. Anfahrtspauschalen und Ausbildungsumlagebeträge an. 

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Die Leistungspakete sind mit der Pflegekasse in Form von ambulanter Sachleistung direkt abrechenbar.

 

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Es gelten einheitlich und verpflichtend für alle Pflegedienste und Sozialstationen in Baden-Württemberg folgende Grundsätze:

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1. Die Leistungspakete enthalten Leistungen/Maßnahmen, die nach fachlichem Standard bzw. lebenspraktischen Erfahrungen zusammengestellt sind. Unabhängig davon müssen nicht alle in den Leistungspaketen beschriebenen Inhalte im Einzelfall erforderlich sein.

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2. Die einzelnen Inhalte der Leistungspakete können je nach Einzelfall vollständig oder teilweise übernommen bzw. unter Motivation und Anleitung oder durch Beaufsichtigung bzw. reine Anwesenheit erbracht werden. Hierbei sollen die kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten, Verhaltensweisen, psychische Problemlagen sowie krankheits- und therapiebedingte Anforderungen berücksichtigt und die vorhandenen Fähigkeiten und Ressourcen des Pflegebedürftigen gefördert werden.

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3. Jeder Pflegedienst ist verpflichtet, sämtliche Leistungspakete anzubieten.

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4. Ergänzende Hilfen (=Pflegekräfte ohne einen staatlich anerkannten Berufsabschluss in der Pflege) können eingesetzt werden, wenn die verantwortliche Pflegefachkraft dies fachlich vertreten kann.

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Die Leistungspakete:

Zubereitung einer einfachen Mahlzeit
Zubereitung einfache Mahlzeit

• Vorbereitung und Zubereitung einer kalten Mahlzeit oder

• Erwärmen einer vorbereiteten Mahlzeit

• Anrichten

• Tisch decken

• Geschirr aufräumen und Spülen bezogen auf die Mahlzeit

Zubereitung einer (in der Regel warmen) Mahlzeit

• Kochen

• Anrichten

• Tisch decken

• Aufräumen und Spülen bezogen auf die Mahlzeit

• Reinigen des Arbeitsbereiches

Zubereitung (warme) Mahlzeit
Einkaufen / Besorgungen

• Erstellung eines Einkaufs-/Speiseplanes

• Einkaufen von Lebensmitteln und sonstigen notwendigen Bedarfsgegenständen

• Besorgung (z. B. Apotheke, Post, Reinigung)

• Unterbringung der eingekauften Gegenstände in der Wohnung

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Die Abrechnung erfolgt pro angefangene Viertelstunde.

Einkaufen / Besorgungen
Waschen / Bügeln / Reinigen

• An-/Auskleiden (im Rahmen des Toilettengangs)

• Hilfe beim Gang zur Toilette

• Hilfe und Pflege bei der Blasen- und/oder Darmentleerung

• Hilfe bei der Entsorgung von Erbrochenem

• Teilwaschen

• Katheter- und Kondomurinalversorgung

• Stomaversorgung

• Entsorgung von Sekret über Magensonde

Waschen / Bügeln / Reinigen
Essen auf Räden / Mittagstisch
Essen auf Rädern / stationärer Mittagstisch

Beinhaltet bei Essen auf Rädern:

Kosten der Zubereitung und Verteilung außerhalb der Wohnung und die Anlieferung in die Häuslichkeit.

 

Beinhaltet bei stationärem Mittagstisch:

Kosten der Zubereitung und der Verteilung des Essens sowie Decken des Tisches und Spülen.

 

Beinhaltet nicht das Essen selbst.

Bett beziehen
Bett neu beziehen

• Abziehen und Anziehen eines Betts

Beheizen

• Heizmaterial herbeischaffen / aufschichten / einfüllen

• Heizmaterial anzünden

• Asche leeren

• Ofen säubern

Beheizung
Organisation des Alltags und der Haushaltsführung

• Unterstützung bei bzw. Organisation und Koordination von sozialen Kontakten

• Unterstützung bei bzw. Organisation und Koordination von Dienstleistungen (z. B. Fahrdienste, Gartenpflege)

• Unterstützung bei administrativen Angelegenheiten, die aus pflegefachlicher Sicht besonders wichtig sind, um im eigenen Haushalt verbleiben zu können und für die kein gesetzlicher Betreuer / Bevollmächtigter bestellt ist.

 

Die Abrechnung erfolgt pro angefangene Viertelstunde.

Organisation Alltag / Haushalt

Hauswirtschaftliche Leistungen nach SGB V

(Verordnung von häuslicher Krankenpflege)

Hauswirtschaft nach SGB V

Unter bestimmten Voraussetzungen kann hauswirtschaftliche Hilfe auch zu Lasten der Krankenkasse (SGB V) ärztlich verordnet werden, insbesondere zur Verkürzung von Krankenhausaufenthalten oder zu deren Vermeidung. Zudem kann Hauswirtschaft als Teil der Unterstützungspflege ärztlich verordnet werden. Diese Leistungen sind nicht für andauernd pflegebedürftige Klienten gedacht (hierfür ist die Pflegeversicherung SGB XI zuständig), sondern bei vorübergehendem Hilfebedarf.

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Hierfür müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein wie beispielsweise:

  • schwere Krankheit

  • akute Verschlimmerung einer Krankheit

  • insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt

  • nach einer ambulanten Operation

  • nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung

  • keine Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 2 bis 5

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Die Verordnung hauswirtschaftlicher Hilfe setzt voraus, dass gleichzeitig auch Grundpflege notwenig und verordnet ist.

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Sämtlicher dieser Leistungen müssen durch die Krankenkasse genehmigt werden.

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Es können maximal 4 Wochen verordnet werden, nur in begründeten Ausnahmefällen und nach Einschaltung des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) kann eine Verlängerung erfolgen.

 

Die verordneten Leistungen müssen individuell medizinisch begründet werden, Ihre Krankenkasse muss die verordneten Leistungen genehmigen.

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Grundlage für alle diese Leistungen ist die "Richtlinie über die Verordnung häuslicher Krankenpflege (letzter Stand: 20.06.2019).

 

Mögliche Leistungen sind:

  • Besorgungen (auch von Arzneimitteln)

  • Wechseln der Bettwäsche

  • Einkaufen

  • Heizen

  • Geschirr spülen

  • Geschirr spülen

  • Müllentsorgung

  • Mahlzeiten zubereiten (ggf. auch Diät)

  • Wäschepflege

  • Reinigung der Wohnung

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